Steueroptimierung mit Baudenkmälern und Denkmalschutz-Immobilien

Steueroptimiert investieren ist seit den Novellierungen des Einkommenssteuergesetzes hinsichtlich der modellhaften Gestaltung von Steuersparmodellen nur noch eingeschränkt möglich.

Die Investition in denkmalgeschützte Immobilien ist dadurch die einzige Option, einkommenssteuersenkende Effekte zu generieren.

Durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten auf die Sanierungskosten (siehe nächster Abschnitt) für Baudenkmale ergibt sich die Möglichkeit, die Einkommenssteuerlast zu reduzieren.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, durch solche steuerliche Regelungen einen Investor zu motivieren, in denkmalgeschützte Immobilien zu investieren, um diese langfristig zu erhalten.

In der Regel wird eine Immobilie von einem Bauträger an Investoren mit einer Bauverpflichtung verkauft. Nach vollständigem Verkauf beispielsweise von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus beginnt die Sanierung des Objektes.

Im Jahr der Bezugsfertigstellung kann dann bereits vom Käufer die volle Abschreibungshöhe des ersten Jahres in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Regierungspräsidium stellt entsprechende Bescheinigungen dafür aus.

Sollten Sie sich für eine Direktanlage in eine denkmalgeschützte Immobilie interessieren, können Sie Ihre Kontaktdaten über den nachfolgenden Link eingeben und eine kostenlose sowie unverbindliche Beratung anfordern:

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