Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Baudenkmal oder eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben und/oder zu sanieren, der sollte vor der Entscheidung für ein bestimmtes Objekt alle relevanten Faktoren untersuchen. Die wichtigsten dieser Auswahlkriterien, welche über das Für und Wider eines bestimmten Objektes als Geldanlage in eine Immobilie entscheiden sollten, stellen wir Ihnen in unserer nachfolgenden Checkliste vor:
Die Lage der Eigentumswohnung sollten Sie sorgfältig auswählen. Die Standortqualität wird beeinflusst durch die Wirtschaftskraft der Region, die Sozialstruktur des Wohnviertels innerhalb der Stadt, Verkehrsanbindung und Infrastruktur. Eine Besichtigung der Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten kann hilfreich sein.
Die Außenhaut des Gebäudes und die Ausstattung der Wohnung für die Wohnqualität entscheidend. Bei der Besichtigung fertig gestellter Objekte sollte auf Dinge wie Baujahr, Wohnungsgröße, Raumaufteilung, etc. geachtet werden. Die Ausstattung bezieht sich auf Gegenstande, die zur ständigen Benutzung eingebaut und installiert wurden. Dabei kommt es beispielsweise darauf an, ob es sich um Öl-, Gas- oder Elektroheizung handelt.
Ein Vergleich mit den ortsüblichen Preisen mittels Immobilienbewertungen im Internet oder den Preisspiegeln der Maklerverbände lohnt sich.
Anleger sollten mindestens 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises und Zusatzkosten wie Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 Prozent) und Maklerhonorar immer aus eigener Tasche finanzieren. Die monatlichen Mieteinnahmen sollten wenigstens die Hypothekenzinsen decken.
Am besten die „Steuersparrechnung“ von einem Steuerberater prüfen lassen. Von Vorteil ist ebenfalls eine Berechnung, ob die Immobilie am Jahresende einen Überschuss erzielt oder diese bezuschusst werden muss.
Bei einem Kauf einer Eigentumswohnung von einer Bauträgerfirma ist Vorsicht geboten, denn aufgrund der hohen Betriebskosten steigen die Quadratmeterpreise.
In der Teilungserklärung sind die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander geregelt, denn beim Wohnungseigentum handelt es sich um Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit dem Anteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Diese sollte zusammen mit der Gemeinschaftsordnung vor dem Kauf vorgelegt werden.
Durch Einsichtnahme in die letzten Eigentümerprotokolle bekommt man Hinweise zum Zustand des Hauses. Bei Neubauten sollten Grundrisspläne und Baubeschreibung kritisch geprüft werden.
Beim Kauf einer vermieteten Wohnung sollte auf jeden Fall ein Blick in den Mietvertrag geworfen werden.
Statten Sie Ihrem Verwalter einen Besuch in seinem Büro ab. So bekommen Sie einen Eindruck über die Organisation des Geschäftsbetriebes und Sie können Objektunterlagen sichten. Zur Vereinfachung sollten alle notwendigen Objektunterlagen sowie sämtliche Verträge elektronisch hinterlegt sein.
Sollten Sie sich für eine Direktanlage in eine denkmalgeschützte Immobilie interessieren, können Sie Ihre Kontaktdaten über den nachfolgenden Link eingeben und eine kostenlose sowie unverbindliche Beratung anfordern:
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